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Diskussionsforum (16 Abonnenten)
Prüfung gegen alle Regeln (1 Antwort)
Geschrieben von Gauner_OLD forum
Also, jetzt ist die Prüfung ca. 1 Jahr her, ich kann mich nicht mehr genau erinnern. Auf jeden Fall wurde massiv die Studentenordnung (die sogenannte OTU), das Berliner Hochschulgesetz und die Prüfungsordnung verletzt: Die Fragen hat bei Prüfungen ein habilitierter Prof. zu stellen. Und es ist genau 1 Beisitzer erlaubt.
Hier hat der Prof nicht eine einzige Frage gestellt! Die Fragen wurden im Kreuzverhör von sage und schreibe 3, nicht einmal promovierten, Beisitzern gestellt. Das hat sich in der “Qualität” der Fragen auch niedergeschlagen. Sehr indirekt, teilweise unklar. Und teilweise nicht fachlich, sondern mehr “was wurde dewnn hier oder da behandelt oder hier und da in Vorlesung sowieso gesagt”. Fragen nach Erinnerungen, nicht nach fachlichem Wissen und Können.
Der Prof schiebt in Sachen dieser Vorlesung eine sehr ruhige Kugel, stellt sich nichtmal dem Auditorium vor, hält nicht eine einzige Veranstaltung im Semester selbst. Kein Wunder, dass er auch die Prüfung nicht abnehmen kann und will. Mein Eindruck: Er will mit dem Gebiet “Lehre” nicht viel zu tun haben.
Solche Einstellung verdient keine Professorenstelle.
Ich hätte die Prüfung wegen dieser Rechtsbrüche annulieren lassen können.
Wer sichergehen will, kann übrigens selbst Beisitzer (z.B. Kommolitonen) mitbringen, das ist nach PO erlaubt und darf vom Prof nicht verboten werden. Will ER mehr Beisitzer als 1 mitbringen, muss er aber die Erlaubnis vom Prüfling einholen.
Egal von wem eingeladen: Beisitzer dürfen nicht die Prüfung abnehmen, einer hat nur zu protokollieren, alle müssen ruhig sein.
Belies Dich auf jeden Fall mal in den einschlägigen Prüfunggsordnungen, Hochschulgesetz und der OTU.
Hier nochmal eingehendes (PO: Prüfungsordnung Maschinenbau):
- nach §8 Abs. 1 der PO ist die Zahl der Anwesenden, abgesehen von
passiven Zuhörern gemäß §8 Abs. 6, auf genau 2 festgelegt: dem Prüfer
und dem Beisitzer
- nach §6 Abs. 4 haben die Beisitzer das Protokoll zu führen, der
Prüfer stellt die Fragen
- von den 3 Fragestellern war nicht ein einziger habilitiert, was nicht nur nach Prüfungsordnung §6 Abs. 1, sondern ebenfalls nach dem Berliner Hochschulgesetz § 32 Abs. 3 Bedingung für die Bestellung zum Prüfer ist (Ausnahmen sind an die Bedingung geknüpft, dass kein habilitierter Prüfer verfügbar ist. Diese Ausnahme ist angesichts der Anwesenheit des Profs nicht gegeben.)
- sollte einer der 3 Fragesteller vom Prüfungsausschuss der Fakultät V zum Prüfer bestellt worden sein, um Mitteilung und ggf. Nachweis bitten, darüber muss der Prüfling aufgeklärt werden, das muss gegebenfalls auch im Prüfungsantrag (rosa Zettel) so eingetragen werden
Das Berliner Hochschulgesetz ist hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senwfk/pdf-dateien/recht/berliner_hochschulgesetz.pdf
Wenn in Vorlesungen mehrfach wiederholt darauf hingewiesen wird, dass man nicht mitschreiben brauche, weil es zu dem Stoff Skripte gäbe, und darüber hinaus das Tempo derart gehalten wird, dass ein Mitschreiben auch gänzlich unmöglich ist, so darf m.M. auch in der Prüfung nicht nach Fakten gefragt werden, die nicht im Skript stehen.
Wurde aber.
Sorry, keine Info von mir zum Inhalt. :-(
Re: Prüfung gegen alle Regeln (0 Antwort)
Geschrieben von david37 forum
Vielen Dank für deine Mühe,
werd mal sehen wies läuft und sowohl Prüfungsverfahren und Inhalt an dieser Stelle posten.
mündliche Prüfung (1 Antwort)
Geschrieben von Gauner_OLD forum
Hallo!
Hat jemand schon die mündliche Prüfung zu Eng.-Tools I+II abgelegt?
Was wird denn so gefragt, wie lief es ab?
Danke schonmal!
Re: mündliche Prüfung (0 Antwort)
Geschrieben von david37 forum
Hallo,
das würde mich auch interessieren, habe in einer Woche dieselbe Prüfung. Gauner, hast du die Prüfung gehabt und kannst dazu etwas schreiben? (oder jemand anderes?)
Danke,
David
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