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Handeln zugunsten anderer
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Kursbeschreibung / -kommentar
Was sind moralische Normen und worauf beruht ihre Verbindlichkeit? Peter Stemmer gibt auf diese Fragen eine äußerst klare und radikale Antwort: Moralische Normen sind ein künstlich vom Menschen erschaffenes Konstrukt. Sie dienen dazu, das Individuum vor den Übergriffen anderer zu schützen. Dabei existiert eine moralische Norm genau dann, wenn es ein Sanktionssystem gibt, das den Verstoß gegen sie mit spezifisch moralischen Sanktionen wie sozialer Ausgrenzung belegt. Eine Handlung wird nach Stemmer also nicht deshalb sanktioniert, weil sie moralisch falsch ist; sie ist moralisch falsch, weil bzw. insofern sie sanktioniert wird. Für einen Handelnden, der diese Sanktionen vermeiden will, ergibt sich ein moralisches Müssen: Wer nicht sozial ausgegrenzt werden will, muss sich an die moralische Norm halten. Zwar kann er auch anders handeln, jedoch nimmt er dann die moralische Sanktion der sozialen Ausgrenzung in Kauf.
Als durch moralische Sanktionen schützenswert betrachtet Stemmer jedoch nur diejenigen Interessen, von denen aus formalen Gründen kein rationaler Akteur behaupten kann, dass er sie nicht hat, und die gleichzeitig durch das Handeln anderer beeinflusst werden können. Wer auf die Beeinträchtigung seiner nicht-basalen Interessen mit genuin moralischen Sanktionen reagiert, verstößt gegen das basale Interesse seines Gegenübers, autonom handeln zu dürfen, handelt nach Stemmer daher selbst unmoralisch und muss seinerseits moralisch sanktioniert werden. Idealistisches Verhalten liegt damit nicht mehr im Bereich der Moral, sondern allenfalls im Bereich einer Quasi-Moral, während der Bereich der Moral im eigentlichen Sinne auf eine kontraktualistische Minimalmoral zusammenschrumpft.
In dieser Lehrveranstaltung soll Stemmers Sanktionstheorie in ihren Details erläutert und anschließend einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Im Zentrum wird dabei die Frage stehen, ob kontraktualistische Begründungsansätze im Allgemeinen und eine sanktionstheoretische Erklärung moralischer Normen im Besonderen dem Phänomen der Existenz und Geltung moralischer Normen in vollem Umfang gerecht werden können.
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Da die Veranstaltung krankheitsbedingt in mehreren Sitzungen vertreten wurde, wurde Sie nicht zur öffentlichen Bewertung freigegeben.
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