Naturzustand und Gesellschaftsvertrag

Typ: Seminar
SWS: 2
Credit Points: k.A.
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Kursbeschreibung / -kommentar

Mehrere Philosophen gehen in der frühen Neuzeit der Frage nach, wie staatliche Herrschaft begründet werden kann, wie sie organisiert sein sollte und wo ihre Grenzen liegen. Nicht wenige bedienen sich dabei eines besonderen Gedankenexperiments: Wie würde das Leben der Menschen ohne Regierung und ohne jegliche Form bürgerlicher Gesellschaft aussehen? Welche Gründe haben die Individuen, diesen (fiktiven) ‚Naturzustand‘ durch den (gleichfalls fiktiven) Abschluss eines ‚Gesellschaftsvertrags‘ zu verlassen und eine bürgerliche Gesellschaft zu gründen? Und welchen Anforderungen muss dieser Vertrag genügen, um den Schritt heraus aus dem Naturzustand für alle Individuen als einen Schritt in die richtige Richtung erscheinen zu lassen?
In der Lehrveranstaltung sollen die drei einflussreichsten Vertragstheorien der frühen Neuzeit vorgestellt werden. Für Thomas Hobbes (1588-1679) ist der Naturzustand von einem Krieg aller gegen alle bestimmt. Die vorrangige Aufgabe der Regierung besteht in der Vermeidung bürgerkriegsähnlicher Zustände. Um diese Aufgabe zu erfüllen, darf der Souverän, der das Gewaltmonopol inne hat, nahezu jedes Mittel einsetzen. John Locke (1632-1704) geht von einem etwas positiveren Bild des Lebens im Naturzustand aus. Um gegenüber dem Naturzustand als Fortschritt empfunden zu werden, muss die bürgerliche Regierung für ihn daher verschärfte Anforderungen erfüllen. Zu diesen gehört die Idee der Gewaltenteilung, durch die Willkürherrschaft wirksam verhindert werden soll. Jean-Jacques Rousseaus (1712-1778) Konzept des Naturzustands ist schließlich so optimistisch, dass der Gesellschaftsvertrag bei ihm im Wesentlichen die Funktion zu erfüllen hat, die natürliche Freiheit des Menschen aus dem Naturzustand auch in der bürgerlichen Gesellschaft zu bewahren. Dennoch muss sich der Einzelne dem Allgemeinwillen unterordnen, unter dem Rousseau jedoch nicht den Willen der Mehrheit, sondern den auf das Wohl des ganzen Volkes gerichteten Willen versteht.
Die im Kontext dieser Theorien entwickelten Ideen hatten maßgeblichen Einfluss auf die politischen Entwicklungen der Neuzeit (Französische Revolution, Amerikanische Unabhängigkeitserklärung…) und bilden die philosophiehistorische Voraussetzung für aktuelle kontraktualistische Theorien, wie sie beispielsweise von John Rawls (1921-2002) oder Peter Stemmer (*1954) vertreten werden.

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Da die Veranstaltung krankheitsbedingt in mehreren Sitzungen vertreten wurde, wurde Sie nicht zur öffentlichen Bewertung freigegeben.
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